Stadtbild Wuppertal
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Engagement im Ehrenamt

Anders als Bundes- oder Landtagsabgeordnete sind kommunale Mandatsträger(innen) ehrenamtlich tätig. Ihr Amt ist kein Beruf. Alle SPD-Stadtverordneten gehen - sofern sie nicht Ruheständler sind - einer Berufstätigkeit nach. Wenn andere Feierabend machen, nehmen sie Termine im Wahlkreis oder im Rathaus wahr - auch am Wochenende und während der Ferien. Stadtverordnete nehmen in ihrer Freizeit an Rats-, Ausschuss-, Beirats- und Fraktionssitzungen teil, führen Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern, diskutieren mit Vereinsmitgliedern u. a.. Alle diese Termine müssen zu Hause vorbereitet werden. Der durchschnittliche Zeitaufwand für ein Ratsmandat kann bis zu 44 Stunden pro Woche betragen, so hat Prof. Volker Ronge von der Bergischen Universität festgestellt (siehe: Zeitschrift für Parlamentsfragen, Mai 1994, S. 267 - 282.)

Aufwandsentschädigung

Weil Stadtverordnete keine Abgeordneten sind, erhalten sie auch keine Diäten, sondern eine Aufwandsentschädigung. Die Höhe der Aufwandsentschädigung ist in einer sogenannten "Entschädigungsverordnung" festgelegt, die vom Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen erlassen wird. Die Ratsmitglieder bestimmen also nicht selber, wie viel sie erhalten. Mit der Aufwandsentschädigung sollen zusätzliche Ausgaben, die durch das Ratsmandat entstehen, wie z. B. Telefonate vom Privatanschluss, die Vorbereitung auf die Sitzungen, Beschaffung von Informationsmaterial etc., ersetzt werden.

In Wuppertal erhält jede(r) Stadtverordnete eine monatliche Pauschale von 338 Euro sowie ein Sitzungsgeld von 17,30 Euro pro Sitzung (wovon für jede Ausschusssitzung pauschal 1 Euro für Getränke abgezogen wird). Der Fraktionsvorsitzende, seine Stellvertreter und die Bürgermeisterin erhalten für ihren erhöhten Aufwand eine zusätzliche Aufwandsentschädigung.

Die Aufwandsentschädigungen und die Sitzungsgelder müssen - sofern sie den Freibetrag von 233 Euro monatlich bzw. 2.676 Euro jährlich übersteigen - versteuert werden.

Fahrtkostenerstattung

Neben ihrer Aufwandsentschädigung erhalten die Stadtverordneten eine Fahrtkostenerstattung für Fahrten in der Stadt bzw. für die Anreise zu den Sitzungen und Terminen.

Verdienstausfall

In der Regel finden die Sitzungen und die Termine am späten Nachmittag und abends statt. Sollte es ausnahmsweise Sitzungen geben, die aus organisatorischen Gründen während der Arbeitszeit stattfinden müssen, können die Stadtverordneten Verdienstausfall geltend machen. Das gilt natürlich nur, wenn ihnen der Arbeitgeber tatsächlich etwas vom Gehalt abgezogen hat oder wenn sie - als Selbständige - einen Verdienstausfall nachweisen können. Dabei können sie nicht mehr als 33 Euro pro Stunde geltend machen. In der Regel holen die Stadtverordneten die aufgrund ihrer Ratstätigkeit versäumte Arbeitszeit nach oder nehmen extra Urlaub.

Aufsichtsratsmitglieder

Einige Stadtverordnete sind Mitglieder in den Aufsichts- und Verwaltungsräten städtischer Gesellschaften. Auch dies ist eine ehrenamtliche Tätigkeit und kein Beruf. Deshalb erhalten städtische Aufsichtsratsmitglieder keine Tantiemen oder Vergütungen, wie das bei großen Unternehmen der Fall ist. Stattdessen erhalten sie eine Aufwandsentschädigung bzw. ein Sitzungsgeld, die komplett zu versteuern sind.


In den Wuppertaler Aufsichts- bzw. Verwaltungsräten wird folgende Aufwandsentschädigung bzw. folgendes Sitzungsgeld gezahlt.

Aufsichts-/
Verwaltungsrat
Aufwandsentschädigung
(pro Jahr)
Sitzungsgeld
(pro Sitzung)
Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH Wuppertal 4.920 Euro Aufsichtsratsvorsitzende/r keines

3.690 Euro stellvertretende/r Aufsichtsratsvorsitzende/r

2.460 Euro übrige/n Mitglieder/innen
     
Gemeinnützige Wohnungsbau-
gesellschaft mbH GWG
4.294,86 Euro Aufsichtsratsvorsitzende/r keines
  3.221,12 Euro stellvertretende/r Aufsichtsratsvorsitzende/r  
  2.147,42 Euro übrige/n Mitglieder/innen  

 

   
Verwaltungsrat
Wirtschaftsförderung Wuppertal AöR
  51 Euro Vorsitzende/r
    38 Euro stellvertretende/r Vorsitzende/r
    26 Euro übrige/n Mitglieder/innen
     
Hotel AG 1.473 Euro Aufsichtsratsvorsitzende/r keines
  1.104 Euro stellvertretende/r Aufsichtsratsvorsitzende/r  
  736 Euro übrige/n Mitglieder/innen  
     
Stadthallen Betriebs GmbH keine keines
     
Tanztheater Wuppertal
Pina Bausch GmbH (Beirat)
keine keines
     
Wuppertaler Bühnen GmbH keine keines
     
Wuppertal Marketing GmbH keine keines
     

WSW GmbH (Holding)

WSW mobil GmbH

WSW Energie & Wasser AG

3.169,92 Euro Aufsichtsratsvorsitzende/r

keines

zzgl. 600 Euro p. a. Aufwandsentschädigung

  2.377,44 Euro stellvertretende/r Aufsichtsratsvorsitzende/r Aufwandsentschädigungen der WSW Holding, AG & GmbH werden nicht mehr als 1x pro Mitgliedschaft vergütet
  1.584,96 Euro übrige/n Mitglieder/innen Vorsitz, stellv. Vorsitz und Mitgliedschaft in mehreren Aufsichtsräten werden nicht mehrfach vergütet

 

 

 

EKO City Verbandsrat   83 Euro pro Mitglied
EKO City Verbandsversammlung   83 Euro pro Mitglied
EKO City GmbH zusätzliche Aufwandsentschädigung 600 Euro Vorsitzende/r  
  450 Euro stellvertretende/r Vorsitzende/r  
  300 Euro übrige/n Mitglieder/innen 150 Euro pro Mitglied

 

 

 

Verbandsversammlung VRR   83 Euro pro Mitglied
     

Verwaltungsrat VRR

  132,34 Euro pro Mitglied
     

Verkehrs Service GmbH VSG

  102,26 Euro pro Mitglied
     
Verwaltungsrat Stadtsparkasse 6.840 Euro Vorsitzende/r keines
  5.130 Euro stellvertretende/r Vorsitzende/r  

 

3.420 Euro übrige/n Mitglieder/innen

 

     
HELIOS Klinikum Wuppertal GmbH 511,30 Euro Vorsitzende/r  
  383,47 stellvertretende/r Vorsitzende/r  
  255,65 Euro übrige/n Mitglieder/innen  

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