„Mit der Neufassung des Denkmalschutzgesetzes NRW wurde die Chance verpasst, bestehende Widersprüche und Hürden zwischen den Zielen des Klima- und Denkmalschutzes zu beheben. In Wuppertal sind rund 4.500 Baudenkmäler vorhanden. Dieses sind gut fünf Prozent der denkmalgeschützten nordrhein-westfälischen Baustruktur, rund acht Prozent der Wuppertaler Gebäude. Die Auswirkungen der durch den Ukrainekonflikt entstanden Energiekrise sowie der Klimakrise erhöhen zunehmend die Bereitschaft von Eigentümerinnen und Eigentürmern, dringend notwendige energetische Ertüchtigungen von Gebäuden durchzuführen. Die aktuellen Vorgaben des Denkmalschutzes stellen jedoch die Besitzerinnen und Besitzer von Wohnobjekten, aber auch die Genehmigungsbehörde, vor enorme Handlungsunfähigkeiten. Dies ignoriert die Landesregierung aus CDU und Grünen bislang“, führt Arif Izgi, umweltpolitischer Sprecher und Mitglied im Stadtentwicklungsausschuss, aus.

„Von der Wuppertaler Verwaltung wurde dieses Thema zuletzt 2010 in größerem Umfang mit der Einführung des Solarkatasters bewegt. Das ist viel zu lange her. Mehrfache Forderungen aus dem politischen Raum, die Vereinbarkeit von Denkmal- und Klimaschutz herzustellen, wurden von der Verwaltungsspitze bislang nicht ausreichend beachtet. So wurden unter anderem wiederholte Anfragen aus der Bezirksvertretung zur Projektarbeit ‚Denkmalschutz und Solaranlage‘ fast sechs Monate später durch die Verwaltung beantwortet. Dabei blieben dann auch noch viele Fragen offen. Von einer Verwaltung, die von einem Oberbürgermeister geleitet werden sollte, und der zugleich angekündigt hat, eine Nachhaltigkeits- und Klimastrategie in seinen Fokus zu rücken, darf mehr Einsatz und Initiative erwartet werden“, erklärt Servet Köksal, Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen.

Die SPD-Fraktion wird dieses Thema nun in der kommenden Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses erneut mit den folgenden Kernforderungen und Fragen aufgreifen:

  • Die Verwaltung konkretisiert ihre Arbeit zum Thema „Denkmalschutz und Solaranlage“, die sie am 25.11.2020 angekündigt hat.
  • Die Verwaltung erweitert diese Arbeit auf die Themenfelder „Denkmalschutz und energetische Sanierung von Gebäuden“.
  • Dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen ist in seiner nächsten Sitzung schriftlich über die Umsetzung der Antragsinhalte zu berichten.

Die nachfolgenden Fragen dienen als Leitfaden für die vorgenannte Berichterstattung und sind mit der Berichterstattung zu beantworten.

  • Wie viele der denkmalgeschützten Gebäude in Wuppertal befinden sich im Besitz der Stadt, der öffentlichen Hand und in Privatbesitz?
  • Wie viele Anträge zur Installation von Solaranlagen auf Dächern denkmalgeschützter Gebäude wurden seit der Einrichtung des Solarpotentialkatasters gestellt und wie wurden diese beschieden?
  • Welche Anforderungen oder Kriterien müssten heute aus Sicht des Denkmalschutzes in Wuppertal erfüllt werden, um die Installation von PV- oder Solarthermieanlagen auf denkmalgeschützten Immobilien zu ermöglichen und gibt es für Dachflächen, die nicht oder nicht ohne weiteres öffentlich einsehbar sind, z. B. Innenhöfe oder Dachseiten zum Garten, andere Anforderungen?
  • Konnte der Beschluss des Rates „Die Stadt erarbeitet, basierend auf den geltenden Bestimmungen, eine Handreichung für Privateigentümer und Firmen, wie die verstärkte Installation von Solaranlagen und Photovoltaik auf und an Gebäuden (inkl. Denkmäler), gestaltet und finanziert werden kann, informiert über notwendige Formalitäten und unterstützt aktiv in diesen Prozessen.“ umgesetzt werden?
    Wenn nein, warum nicht und wann ist mit einer Umsetzung des Beschlusses zu rechnen?