Die Fraktionen von SPD und Freien Demokraten (FDP) im Rat der Stadt Wuppertal fordern in einem gemeinsamen Antrag die Vergabe von Architektenleistungen für Umbauten und Neubauten der öffentlichen Hand über Wettbewerbsverfahren durchzuführen.

„SPD und FDP wollen das Mittel des regelmäßig und seit langem bewährten Planungswettbewerbs stärken, um das Stadtbild zu verbessern“, so Ioannis Stergiopoulos, Sprecher der SPD-Fraktion im Betriebsausschuss des Gebäudemanagements­. „In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass qualitative, konzeptionelle Mängel der Planungen erst durch beratende Fachgremien offengelegt wurden, statt schon im Vorfeld ausgeschlossen zu werden. Dabei wäre es eigentlich Aufgabe der Stadt als öffentlicher Bauherr, die Qualität von Bauten auch gestalterisch bereits von Anfang an nach höchsten Zielen auszurichten.“

Gérard Ulsmann, Sprecher der FDP-Ratsfraktion, ergänzt: „Die Stadt, als Bauherr, hat eine Verantwortung für das Erscheinungsbild des Gemeinwesens gegenüber ihren Bürgen und Besuchern, die über die reine Zweckerfüllung hinausgeht. Wuppertal hat in den vergangenen Jahren dem GMW zahlreiche Planungsaufträge, bis hin zu stadtbildprägenden Bauten übertragen. Dies erfolgte ohne das gestalterisch qualifizierende Mittel des Wettbewerbs. Wenn Architekturbüros im Vorfeld einer Baumaßnahme auch um gestalterische Aspekte miteinander in Wettbewerb treten, sind die Ergebnisse zwangsläufig kreativer und attraktiver, als wenn nur trockene funktionale Vorgaben zählen.“

Maßgebend waren bislang für die Auswahl eines Architektenbüros deren Bürogröße, die Zahl der in den letzten drei Jahren realisierten Referenzbauten, Umsatzzahlen und Ähnliches, somit also eher quantitative statt qualitative Maßstäbe.

„Wir wollen nun einen Paradigmenwechsel bei der Realisierung von öffentlichen Bauten, um das Stadtbild attraktiver zu machen. In unserem gemeinsamen Antrag wird das GMW aufgefordert, Planungs- und Architektenleistungen für entwurfsintensive und planerisch anspruchsvolle Bauvorhaben, wie es z.B. Kindertagesstätten und Schulen oder darüber hinausgehende Bauaufgaben sind, mittels Architektenwettbewerbs oder vergleichbarer Verfahren zu vergeben.“

Nach dem Willen von SPD und FDP sollen hierbei offene, begrenzt offene oder beschränkte Wettbewerbe sowie bei kleineren Bauaufgaben auch sogenannte Mehrfachbeauftragungen angewandt werden.

„Bislang erfolgte die Vergabe von Architekten- und Planungsleistungen alleinig über das Verfahren nach Vergabeordnung.  Das soll sich zukünftig ändern, insbesondere dann, wenn öffentliche Bauten, wie z.B. Schulen, Kitas, Ämter, etc. als bedeutender Bestandteil der Baukultur der Stadt betroffen sind. Die öffentliche Hand als Bauherr wird daher ihrer hohen Verantwortung für nachhaltiges Bauen, gute Architektur und Baukultur in der Form gerecht, als dass bei sämtlichen Neubauvorhaben als qualitätssicherndes Werkzeug Architektenwettbewerbe oder mindestens Mehrfachbeauftragungen durchgeführt werden. Um den Aufwand einzudämmen, kann der Gestaltungsbeirat in Einzelfällen ebenfalls als Jury kleinerer Verfahren fungieren. Insgesamt erhoffen wir uns davon, dass sich mehr Qualität im Stadtbild durchsetzt“, so die Sprecher von SPD und FDP abschließend.