Anders als Bundes- oder Landtagsabgeordnete sind kommunale Mandatsträger/innen ehrenamtlich tätig. Ihr Amt ist kein Beruf. Alle SPD-Stadtverordneten gehen – sofern sie nicht Ruheständler sind – einer Berufstätigkeit nach. Wenn andere Feierabend machen, nehmen sie Termine im Wahlkreis oder im Rathaus wahr – auch am Wochenende und während der Ferien. Stadtverordnete nehmen in ihrer Freizeit an Rats-, Ausschuss-, Beirats- und Fraktionssitzungen teil, führen Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern, diskutieren mit Vereinsmitgliedern u. a.. Alle diese Termine müssen zu Hause vorbereitet werden. Der durchschnittliche Zeitaufwand für ein Ratsmandat kann bis zu 44 Stunden pro Woche betragen, so hat Prof. Volker Ronge von der Bergischen Universität festgestellt (siehe: Zeitschrift für Parlamentsfragen, Mai 1994, S. 267 – 282.)
Engagement im Ehrenamt
Aufwandsentschädigung
Weil Stadtverordnete keine Abgeordneten sind, erhalten sie auch keine Diäten, sondern eine Aufwandsentschädigung. Die Höhe der Aufwandsentschädigung ist in einer sogenannten “Entschädigungsverordnung” festgelegt, die vom Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen erlassen wird. Die Ratsmitglieder bestimmen also nicht selber, wie viel sie erhalten. Mit der Aufwandsentschädigung sollen zusätzliche Ausgaben, die durch das Ratsmandat entstehen, wie z. B. Telefonate vom Privatanschluss, die Vorbereitung auf die Sitzungen, Beschaffung von Informationsmaterial etc., ersetzt werden.
In Wuppertal erhält jede(r) Stadtverordnete eine monatliche Pauschale von 428,40 Euro sowie ein Sitzungsgeld von 25 Euro pro Sitzung (wovon für jede Ausschusssitzung pauschal 1 Euro für Getränke abgezogen wird). Der Fraktionsvorsitzende, seine Stellvertreter und die Bürgermeisterin erhalten für ihren erhöhten Aufwand eine zusätzliche Aufwandsentschädigung.
Die Aufwandsentschädigungen und die Sitzungsgelder müssen – sofern sie den Freibetrag von 223 Euro monatlich bzw. 2.676 Euro jährlich übersteigen – versteuert werden.
Fahrtkostenerstattung
Neben ihrer Aufwandsentschädigung erhalten die Stadtverordneten eine Fahrtkostenerstattung für Fahrten in der Stadt bzw. für die Anreise zu den Sitzungen und Terminen.
Verdienstausfall
In der Regel finden die Sitzungen und die Termine am späten Nachmittag und abends statt. Sollte es ausnahmsweise Sitzungen geben, die aus organisatorischen Gründen während der Arbeitszeit stattfinden müssen, können die Stadtverordneten Verdienstausfall geltend machen. Das gilt natürlich nur, wenn ihnen der Arbeitgeber tatsächlich etwas vom Gehalt abgezogen hat oder wenn sie – als Selbständige – einen Verdienstausfall nachweisen können. In diesen Fällen können sie als Ersatz ihres Verdienstausfalls mindestens einen Regelstundensatz von 9 Euro geltend machen. Der Höchstbetrag für den Ersatz des Verdienstausfalls beträgt 84 Euro. In der Regel holen die Stadtverordneten die aufgrund ihrer Ratstätigkeit versäumte Arbeitszeit nach oder nehmen extra Urlaub.
Aufsichtsratsmitglieder
Einige Stadtverordnete sind Mitglieder in den Aufsichts- und Verwaltungsräten städtischer Gesellschaften. Auch dies ist eine ehrenamtliche Tätigkeit und kein Beruf. Deshalb erhalten städtische Aufsichtsratsmitglieder keine Tantiemen oder Vergütungen, wie das bei großen Unternehmen der Fall ist. Stattdessen erhalten sie eine Aufwandsentschädigung bzw. ein Sitzungsgeld, die komplett zu versteuern sind.
In den Wuppertaler Aufsichts- bzw. Verwaltungsräten wird folgende Aufwandsentschädigung bzw. folgendes Sitzungsgeld gezahlt.
Aufsichts-/ Verwaltungsrat |
Aufwandsentschädigung (pro Jahr) |
Sitzungsgeld (pro Sitzung) |
---|---|---|
Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH Wuppertal | 5.341,23 Euro (ab 01.03.2024) Aufsichtsratsvorsitzende/r | keines |
4.005,94 Euro (ab 01.03.2024) stellvertretende/r Aufsichtsratsvorsitzende/r | ||
2.670,61 Euro (ab 01.03.2024) übrige Mitglieder | ||
Gemeinnützige Wohnungsbau- gesellschaft mbH GWG |
4.294,86 Euro Aufsichtsratsvorsitzende/r | keines |
3.221,12 Euro stellvertretende/r Aufsichtsratsvorsitzende/r | ||
2.147,42 Euro übrige Mitglieder | ||
Verwaltungsrat Wirtschaftsförderung Wuppertal AöR |
keine | 51,13 Euro Vorsitzende/r |
keine | 38,35 Euro stellvertretende/r Vorsitzende/r | |
keine | 25,56 Euro übrige Mitglieder | |
Stadthallen Betriebs GmbH | keine | keines |
Tanztheater Wuppertal Pina Bausch GmbH (Beirat) |
keine | keines |
Wuppertaler Bühnen GmbH | keine | keines |
Wuppertal Marketing GmbH | keine | keines |
WSW GmbH (Holding)
WSW mobil GmbH WSW Energie & Wasser AG |
4.156,60 Euro Aufsichtsratsvorsitzende/r | keines; Vorsitzende, Stellvertretende und restliche Mitglieder der WSW Energie & Wasser AG und der WSW mobil GmbH erhalten zusätzlich 600 Euro Aufwandsentschädigung pro Jahr |
3.117,32 Euro stellvertretende/r Aufsichtsratsvorsitzende/r | Aufwandsentschädigungen der WSW Holding, AG & GmbH werden nicht mehr als 1x pro Mitgliedschaft vergütet | |
2.078,32 Euro übrige Mitglieder | Vorsitz, stellv. Vorsitz und Mitgliedschaft in mehreren Aufsichtsräten werden nicht mehrfach vergütet, die o.g. jährliche Aufwandsentschädigung von 600,- Euro wird unabhängig von der Zahl der Mandate ausgezahlt | |
EKO City Verbandsrat | keine | 220 Euro Vorsitzende/r 110 Euro übrige Mitglieder |
EKO City Verbandsversammlung | 220 Euro Vorsitzende/r 110 Euro übrige Mitglieder |
|
EKO City GmbH zusätzliche Aufwandsentschädigung | 600 Euro Vorsitzende/r | |
450 Euro stellvertretende/r Vorsitzende/r | ||
300 Euro übrige Mitglieder | 180 Euro pro Mitglied | |
Wupperverband Verbandsversammlung, Verbandsrat, alle Ausschüsse |
keine | 50 Euro pro Mitglied |
Verbandsversammlung VRR
Verwaltungsrat VRR AöR |
keine | 336,60 Euro Vorsitzende/r |
168,30 Euro Stellvertreter/in Verbandsversammlung
224,40 Euro Stellvertreter/in Verwaltungsrat |
||
112,20 Euro übrige Mitglieder | ||
Verwaltungsrat Stadtsparkasse | 7.000 Euro Vorsitzende/r | 1.388 Euro Vorsitzende/r |
5.250 Euro stellvertretende/r Vorsitzende/r | 1041,00 Euro stellvertretende/r Vorsitzende/r | |
3.500 Euro übrige Mitglieder | 694,00 Euro übrige Mitglieder | |
HELIOS Klinikum Wuppertal GmbH | 511,30 Euro Vorsitzende/r | |
383,47 Euro stellvertretende/r Vorsitzende/r | ||
255,65 Euro übrige Mitglieder | ||
Jobcenter Wuppertal AöR | keine | 51,13 Euro Vorsitzende/r |
38,35 Euro stellvertretende/r Vorsitzende/r
|
||
BUGA GmbH | 80 Euro pro Mitglied |
Wuppertal Marketing GmbH, Wuppertaler Bühnen GmbH, Historische Stadthalle Wuppertal GmbH, Tanztheater Wuppertal Pina Bausch GmbH, BSW und BEG zahlen keine Vergütung.
Stand: 02.02.2024
Quelle: Beteiligungsmanagement der Stadt Wuppertal