Einstimmig hat der Rat den Vorschlag zur Schaffung einer neuen Wahlordnung für den Integrationsrat verabschiedet. Hiermit wurde die Verwaltung beauftragt, anstatt eines Integrationsrates die Bildung eines Integrationsausschusses gemäß § 27 Abs. 12 GO NRW in die Wege zu leiten.
„Wichtig ist für uns bei der Erstellung der neuen Wahlordnung insbesondere die Einführung einer eindeutigen Vertretungsregelung aller Ausschussmitglieder. Bislang gab es für die direkt gewählten Mitglieder des Integrationsrates leider keinerlei Vertretungsmöglichkeit. Das wurde in der Vergangenheit oft als Manko empfunden, war aber aufgrund der bestehenden Wahlordnung nicht anders zu handhaben. Dies soll zukünftig nun verbessert werden und wir wünschen uns ein ähnliches Verfahren, wie bei den Mitgliedern, die der Rat in dieses Gremium entsendet“, so Johannes van Bebber, Vorsitzender des Integrationsrates.
„Der künftige Integrationsausschuss wird aus 15 direkt gewählten Vertreterinnen und Vertretern mit Zuwanderungsgeschichte und 10 vom Rat bestellten Mitgliedern bestehen. An dieser Konstellation ändert sich also im Grunde nichts. Durch die Änderung der Gremienform in einen Ausschuss wird die Arbeit des bisherigen Integrationsrates allerdings entsprechend gewürdigt. Des Weiteren haben wir die Verwaltung damit beauftragt, im Vorfeld der nächsten Wahlen vollständige Wahllisten zu erstellen und alle Wahlberechtigten, und natürlich auch die Wahlbeteiligten, darüber zu informieren. Wenn all dies frühzeitig und in einem adäquaten Rahmen stattfindet, wird die Wahl zum Integrationsausschuss 2020 hoffentlich eine bessere Resonanz und somit auch eine höhere Wahlbeteiligung erzielen können. Das wäre wünschenswert“, so Johannes van Bebber abschließend.