Die Geschwisterkindbefreiung bei den Elternbeiträgen für die Tageseinrichtungen für Kinder und die Angebote des offenen Ganztages ist in Wuppertal auf Initiative der haushaltstragenden Fraktionen von SPD und CDU eingeführt worden. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat jetzt entschieden, dass die Regelung u. a. in Kempen, wonach für das zweite Kind im Vorschulalter Beiträge bezahlt werden müssen, obwohl das erste Kind befreit ist, eine unzumutbare Belastung für Familien mit Kindern darstellt.
„Hierdurch wurde erneut bestätigt, dass unser Grundsatz der ‚Familienfreundlichkeit‘ nicht nur sozialpolitisch, sondern auch finanzpolitisch der richtige Weg ist. Uns ist wichtig, dass auch durch die Geschwisterkindbefreiung die finanziellen Entlastungen wirklich bei den Familien ankommen. Wir freuen uns, dass durch dieses Urteil unser Weg der strukturellen Entlastung von Familien bestätigt wurde“, führt Renate Warnecke, stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende und Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, abschließend aus.