Mit dem Krieg in der Ukraine wird schreckliches Leid über die Bevölkerung dieses Staates gebracht. Eine Folge ist, dass wir in Europa Ströme von Flüchtenden erleben, die es in dieser Form seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr gegeben hat.

„Diese flüchtenden Menschen suchen auch in unserer Stadt Schutz. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Einrichtung eines Sonderfonds zur Finanzierung der Aufnahme und Unterbringung der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in Höhe von 15 Mio. Euro ist ein wichtiges Signal und die richtige Maßnahme auf kommunaler Ebene. Damit schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine auch in Wuppertal im Sinne der EU-Richtlinie aufgenommen und unterstützt werden können“, erklärt der Fraktionsvorsitzende und Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen, Klaus Jürgen Reese.

„Das ist genau das, was wir auf kommunaler Ebene tun können: Dafür Sorge tragen, dass die Kriegsflüchtlinge, die es bis hierher geschafft haben, nun so gut es geht untergebracht und von uns unterstützt werden“, ergänzt Dilek Engin, Vorsitzende des Integrationsausschusses und stellvertretende Fraktionsvorsitzende. „Bereits jetzt sind mehr als 500 Menschen aus der Ukraine nach Wuppertal geflüchtet, und es werden täglich mehr. Die Hilfsbereitschaft und Solidarität der Wuppertalerinnen und Wuppertaler ist enorm, und es hat schon unzählige Hilfsangebote gegeben. Dringend benötigt werden noch weitere Wohnungsangebote, damit die Geflüchteten so schnell wie möglich zur Ruhe kommen können“, so Dilek Engin weiter.

„Ich gehe davon aus, dass Bund und Land jetzt zeitnah eine Regelung finden, wie sie die Kommunen bei diesem Thema finanziell entlasten können. In dieser akuten Phase ermöglicht die Einrichtung dieses Sonderfonds aber, dass die Stadt Wuppertal die notwendige Unterstützung bereitstellen kann“, so der Fraktionsvorsitzende Klaus Jürgen Reese weiter. Hintergrund zur Richtlinie: Die Massenzustrom-Richtlinie wurde 2001 als Folge des Jugoslawien-Krieges erarbeitet. Sie stellt Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen auf. Den Geflüchteten aus der Ukraine kann ein humanitärer Aufenthaltstitel erteilt werden, ohne dass sie ein Asylverfahren durchlaufen müssen. In der Folge haben Schutzsuchende aus der Ukraine europaweit Zugang zu Arbeit, Bildung, Sozialleistungen und medizinischer Versorgung.