„Das von der Bunderegierung eingebrachte „Starke-Familien-Gesetz“ bringt deutliche Verbesserungen für das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Wenn Bundestag und Bundesrat jetzt zügig grünes Licht für das Gesetz geben, wird das kostenlose Schulmittagessen ab dem Schuljahr 2019/20 eingeführt.“, erklärt die Vorsitzende des Ausschusses für Schule und Bildung, Renate Warnecke.
„Mit der neuen Gesetzgebung sollen unter anderem die Eigenanteile für das warme Mittagessen in KiTa und Schule sowie für die Schülerbeförderung ab dem 1. August dieses Jahres entfallen, weil der Bund dann dieser Aufgabe im Rahmen seiner Sozialgesetzgebung nachkommen will. Noch im Dezember hatte die SPD-Ratsfraktion mit dem Antragsentwurf ‚Schulmittagessen durchgängig finanzieren‘ für die Einführung eines kostenlosen Schulmittagessens bei den anderen Fraktionen geworben. Diese Initiative würde sich mit der Reform erübrigen, da dann der Bund die finanzielle Lücke künftig schließt; und das ist auch richtig so, denn letztlich ist der Bund auch für die Sozialgesetzgebung verantwortlich. Erfreulich ist auch die vorgesehene Erhöhung des Schulstarterpakets von 100 auf 150 Euro im Jahr sowie die Ausweitung der Lernförderung auch für diejenigen Kinder, deren Versetzung in die nächste Klasse nicht unmittelbar gefährdet ist“, so Servet Köksal, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und schulpolitischer Sprecher der Fraktion.
„Natürlich müssen wir dann sehen, was mit dem Förderverein Schulmittagessen e.V. passiert. Dieser bezuschusst das Mittagessen für bedürftige Kinder momentan noch mit 0,50 Cent pro Mahlzeit. Sicherlich gibt es über das Thema Schulmittagessen hinaus Bedarfe, die durch die Arbeit unseres Vereins unterstützt werden könnten. Ich denke da z.B. an Schulen in strukturschwachen Quartieren. Aber ob und in welchem Rahmen wir den Vereinszweck dann ändern werden, wird sich klären, wenn das Bundesgesetz auch wirklich greift“, unterstreicht die Vorsitzende des Vereins Schulmittagessen e.V., Renate Warnecke, abschließend.